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Corona
Seit Montag, den 2. November gilt in Potsdam die neue Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg. Wir haben für euch zusammengefasst, was jetzt noch erlaubt ist und was nicht.
Das ist noch erlaubt:
- Treffen zwischen Personen aus zwei Haushalten, max. insgesamt 10 Personen
- Individualsport
- Profisport ohne Zuschauer
- Schulen und Kitas bleiben geöffnet
- Einzelhandel bleibt geöffnet
- Wochenmärkte
- medizinische Dienstleistungen wie z.B. Physio- und Ergotherapie
- Friseure bleiben geöffnet
- Außerhausverkauf von Gaststätten
- Kantinen, Mensen und Rastanlagen bleiben geöffnet
- Spielplätze dürfen unter Aufsicht eines Erwachsenen besucht werden
- Krankenhausbesuche sind unter Einhaltung der jeweiligen Vorgaben zulässig
- Bildungseinrichtungen bleiben geöffnet, dazu zählen auch Volkshochschulen, Musikschulen und Bibliotheken
Das ist momentan verboten oder bleibt geschlossen:
- Gaststätten
- Kinos
- Theater
- Museen
- touristische Übernachtungen
- Freizeit-, Amateur- und Kontaktsport
- es gilt eine Maskenpflicht im Unterricht
- Flohmärkte
- körpernahe Dienstleistungen wie Kosmetik, Nagelpflege, Tattoostudios und Massagen
- Stadtrundfahrten und Schiffsausflüge
- Fitnessstudios und Tanzschulen
- Indoorspielsplätze
- Clubs und Diskotheken
- Bordelle
- Spezialmärkte wie z.B. Jahrmärkte
- Spielbanken
- Zoos
- Schwimmbäder und Saunen
- Freizeitparks