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Tipps zur Immobilienverwaltung oder zum Verkauf
Es gibt sie, diese Sonderfälle beim Hausverkauf – sei es die unerwartete Erbschaft oder die nicht ganz so überraschende Scheidung. Spätestens jetzt sollten Experten ins Spiel kommen. Wenn das Leben Kopf steht, heißt es, bedacht zu handeln. Tief durchatmen und innehalten. „Wie kommt man zu einer Übereinstimmung und Lösung?“, ist die Frage der Stunde, weiß Andreas Güthling vom Maklerbüro Von Poll Immobilien Potsdam. Drei Hinweise des Experten, die in solchen Fällen zu beachten sind.
Erbschaft: Juhu oder oh, nein?
Was auf den ersten Blick freudiges Herzklopfen verursacht, kann auch zur „never ending story“ werden. Nämlich dann, wenn der Verstorbene in seinem Testament mehrere Erben benannt hat.
Eine Herausforderung, vor allem, wenn man sich kaum kennt oder die Erben sogar an unterschiedlichen Orten leben. Auch wenn es nur einen Erben vor Ort gibt, handlungsfähig ist man erst dann, wenn die Zustimmung aller Beteiligten vorliegt.
Grundsätzlich gilt: Vor jeglichen Handlungen sollte zunächst Einigkeit in einer Erbengemeinschaft bestehen. Ein Gespräch mit einem Notar kann sehr hilfreich sein, um Situation und Voraussetzungen genau einzuschätzen. Für den Verkauf einer Immobilie sollte mindestens das Eröffnungsprotokoll des Testaments vorliegen.
Verkauf wegen Scheidung
Eine Trennung geht an die Substanz – sich da noch im gleichen Haus aufzuhalten, ist in vielen Fällen unmöglich. Doch wer denkt beim Kauf schon über Trennung nach. Meist stehen beide Partner mit gleichen Anteilen im Grundbuch und mindestens einer möchte dann da heraus. Doch Achtung: Ein Teilverkauf der Immobilie ist so einfach nicht möglich. Hat man gemeinsam den Finanzierungsvertrag unterschrieben, ist z. B. folgendes zu klären: Kann der eine Partner den anderen auszahlen oder bleibt nur die Möglichkeit eines Verkaufs?
Grundsätzlich gilt: Bei Scheidung funktioniert der Verkauf einer Immobilie überwiegend nur als Gesamtverkauf. Ein Teilverkauf von Immobilien ist über Share-Deals möglich, bei privaten Wohnimmobilien aber unüblich. Eine Teilungsversteigerung ist selten eine gute Idee.
Grundstück: Das Eigentum soll kleiner werden
Im Gegensatz zum Teilverkauf einer Immobilie ist der Verkauf eines Grundstückteils einfacher. Zum Beispiel bei einem sehr großen Grundstück, das gar nicht komplett genutzt wird. Möglicherweise liegt sogar die Genehmigung vor, dies weiter zu bebauen. Lebenshaltungs- und Energiekosten steigen – für viele der Grund, einen Teil Ihres Grundstücks zu verkaufen.
Grundsätzlich gilt: Hier macht die Einbindung von Experten Sinn, denn es gibt vieles zu beachten – von behördlichen Auflagen über notwendige Dienstbarkeiten bis hin zur richtigen Preisfindung. Gut gelegene Baugrundstücke sind Mangelware. Bedacht werden sollte allerdings auch immer, wie sich der Teilverkauf eines Grundstücks auf den verbleibenden Grundstücksteil auswirkt. A. Schicketanz
Von Poll Immobilen Potsdam, Friedrich- Ebert-Straße 54, Tel. (0331) 88 71 81 10, www.von-poll.com/potsdam